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Galerie- und Ausstellungsrecht

Beginn:
29. Jul 2017
Ende:
29. Jul 2017
Kurs-Nr.:
23
Treffer:
21850
Favorit:
0 Favorit
Preis:
275,00 EUR pro Platz (zzgl. MwSt.)
Ort:
Campus F+U
Gruppe:
Gast
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Level:
Anfänger
Freie Plätze:
20 von 20
Trainer:

Beschreibung

Ein Galerist muss heutzutage nicht nur ein feines Gespür für das Erkennen von künstlerischen Talenten haben, sondern muss in seiner täglichen Praxis auch immer wieder mit komplexen Rechtsfragen meistern.

Die Fortbildung ist speziell auf die Bedürfnisse von Galeristenund Ausstellungen zugeschnitten.

In diesem Rahmen werden nicht nur Grundlagen wie die allgemeinen Rechtsbezieungen zwischen Galerist, Künstler und den potenziellen Käufern erörtert,  sondern es wird ein vertiefter Einblick in Problematiken gewährt, mit denen ein Galerist und Kunstvermittler täglich konfrontiert wird.

Eine Galerie ist ein ganz wesentlicher Absatzmarkt für einen Künstler. Es besteht eine gegenseitige Abhängigkeit, da eine Galerie auch auf ihre Künstler angewiesen ist, ohne die sie sonst keine Werke ausstellen und verkaufen könnte. Aus diesem Grund profitieren beide Seiten von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Diese vertrauensvolle Zusammenarbeit bedarf einer guten vertraglichen Grundlage,  welche den beiderseitigen Interessen ausreichend Rechnung trägt.

Hinsichtlich der vertraglichen Ausgestaltung gilt es eine Vielzahl an Regelungen zu treffen. Gerade wenn es um die Provisionsabrede geht, kursieren auf dem Kunstmarkt viele Verträge, die einer rechtlichen Überprüfung nicht Stand halten würden. Neben der Höhe des Provisionsanspruches der Galerie, müssen unter anderem Vereinbarungen hinsichtlich Haftung und Kostentragung für den Transport der Werke und der Versicherung getroffen werden.

Überdies ist ein Galerist im Arbeitsalltag auch urheberrechtlichen Fragestellungen ausgesetzt. So muss er sich für Werke, die bislang unveröffentlicht waren, zur öffentlichen Ausstellung ein Ausstellungsrecht einräumen lassen.  Nicht zu vergessen das in § 26 UrhG geregelte Folgerecht, welches die finanzielle Beteiligung des Urhebers an der Veräußerung seiner Werke beinhaltet.

Um einen Künstler erfolgreich vermarkten zu können, ist die Teilnahme und Durchführung von Kunstmessen nahezu unerlässlich. Hierbei kommt es häufig zu rechtlichen Problemen. Dabei ist auch die Frage interessant, ob ein Künstler Anspruch auf Teilnahme an einer Kunstmesse hat.

Wenn es Trennung zwischen Künstler und Galerist kommt, müssen ebenfalls viele Fragen geklärt werden. Diese reichen von noch ausstehenden Verkäufen und Reservierungen, über die Rückkehr der Leihgaben bis hin zu den noch offenen Provisionszahlungen.

In dem Aufbauseminar werden unter anderem folgende Themen behandelt:

- Vertragsverhältnis zwischen Galerist und Künstler

- Mögliche Vertragsgestaltungen eines Galerievertrages

- Rechtsfragen rund um die Gründung einer Galerie

- Ausstellung und Werbung

- Rechtsfragen zum Verkauf

- Kunstmesseverträge und rechtliche Vorbereitung einer Kunstmesse

- Was ist zu beachten, wenn sich Künstler und Galerist trennen?

Während des Seminars werden Musterverträge sowie die wichigen gesetzlichen Unterlagen als Arbeitsunterlage für die Praxis verteilt. Am Ende des Seminars besteht Möglichkeit zur Diskussion und Besprechung eigener Fragen.


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