Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminarveranstaltungen der Kanzlei Kemle Rechtsanwälte unter dem Begriff Heidelberg - Seminare im Kunstrecht

Die nachfolgenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer von Seminarveranstaltungen und der Kanzlei Kemle Rechtsanwälte, Kleine Mantelgasse 10, 69117 Heidelberg (nachfolgend Kanzlei) als Veranstalter.

Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung von dpa und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Zielgruppen, Seminarorte und Teilnahmegebühren sind den jeweiligen Ausschreibungen bzw. Seminarangeboten zu entnehmen.

 

1. Anmeldung/Anmeldebestätigung

Die Anmeldung zu einem Seminar erfolgt über das Internet, per Fax, Telefon oder postalisch / Email.. Die Teilnehmerzahl eines Seminars ist in der Regel begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ein Vertrag über die Teilnahme kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung zustande. Die Kanzlei ist berechtigt, die Anmeldung zu einem Seminar ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

2. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen

Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Gebühren. Alle Gebühren verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist nach Erhalt der Rechnung sofort fällig. In der Gebühr inbegriffen sind die Seminarunterlagen und die Verpflegung wie Pausengetränke, jedocj kein Mittagessen, während der Veranstaltung, soweit dies in der Seminarbeschreibung angegeben ist. Nicht inbegriffen sind etwaige Reisekosten des Teilnehmers sowie Aufwendungen für Übernachtung und Verpflegung außerhalb der Seminarzeiten.

 

3. Stornierung

Stornierungen eines Seminars müssen schriftlich erfolgen. Sollte ein Teilnehmer verhindert sein, ist die Teilnahme einer Ersatzperson nach Absprache ohne Aufpreis möglich. Bei Stornierung oder Umbuchung eines Teilnehmers werden folgende Gebühren erhoben:

  • bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: keine Gebühr
  • bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr
  • weniger als 7 Kalendertage: volle Teilnahmegebühr
  • bei Nichterscheinen (gleich aus welchem Grund) ist die volle Gebühr zu entrichten

Für Inhouse-Seminare gelten gesonderte AGB.

 

4. Änderungen

Die Kanzlei behält sich vor, bei Eintreten von der Kanzlei nicht zu vertretender Umstände wie z.B. der Erkrankung oder dem sonstigen Ausfall eines Referenten das Seminar räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl (diese beträgt mindestens 8 Personen) behält sich dpa vor, die jeweilige Veranstaltung zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In diesem Fall bemüht sich die Kanzlei die Teilnehmer spätestens 14 Tage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn zu informieren. Im Fall einer zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage eines Seminars bestehen nicht.

 

5. Zertifikat

Die Teilnehmer eines Seminars erhalten im Anschluss ein Zertifikat als Teilnahmebestätigung.

 

6. Urheberrechte

Die Seminarunterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung als zur persönlichen Information des Teilnehmers ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig.

 

7. Haftung

Die Kanzlei wählt für die Seminare in den jeweiligen Fachbereichen qualifizierte Referenten aus. Für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Seminarinhalte, der Seminarunterlagen sowie die Erreichung des jeweils vom Teilnehmer angestrebten Lernziels übernimmt die Kanzlei keine Haftung. Ebenso nicht für etwaige Folgeschäden, welche aus fehlerhaften und/oder unvollständigen Seminarinhalten entstehen sollten. Im Übrigen ist die Haftung der Kanzlei auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt, wobei es sich um typische, bei einer Seminarveranstaltung vorhersehbare Schäden handeln muss.

 

8. Sonstiges

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist für den kaufmännischen Verkehr Heidelberg. Erfüllungsort und Ort der Leistungserbringung ist ebenfalls Heidelberg.