Kunst erfreut die Sinne des Betrachters. Die internationale Kunstszene und der Kunstmarkt wachsen stetig. Der Kunstmarkt ist – national wie international – von großer gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Relevanz.
Gleichzeitig bedarf es auf Grund neuer Gesetze und Entwicklungen, aber auch durch den Diebstahl von Kunst und den Handel mit gestohlener Kunst, Raub- und Beutekunst oder auch die Fälschung von Kunst grundlegender Kenntnisse im Bereich des Kunstrechts.
Auf diese Problematik müssen Kunsthandel, -versicherung und -fahndung besonders sensibel reagieren und nationales und internationales Recht kennen und anwenden – ein wahrer Dschungel an verschiedensten Rechtsgebieten: Relevant sind beispielsweise Ausfuhr- und Zollbestimmungen, Handels- und Auktionsrecht, Kauf- und Sachenrecht, Versicherungs- und Steuerrecht und vor allem auch Urheber- und Patentrecht.
Viele im Kunstbereich tätige Personen haben jedoch in der Regel kein juristisches Studium absolviert. Kenntnisse des Kunstrechts, das eine Querschnittsmaterie darstellt, sind traditionell einem eher kleinen Kreis von Personen zugänglich. Die rechtliche Durchdringung des Kunstbereichs schreitet jedoch voran und spezifische Kenntnisse werden für die Akteure und Akteurinnen des Kunstmarktes zunehmend bedeutsam, um sich einerseits vor rechtlichen Gefahren (z.B. Haftungen) zu schützen und andererseits Rechte erfolgreich geltend zu machen.
Im Rahmen der Seminare wird zielorientiert das notwendige Fachwissen vermittelt . Zielgruppe sind u.a. Künstler-/innen und Kunstschaffende, Kunsthändler/-innen und ihre Mitarbeiter, Kunstsachverständige, Leiter/-innen von Museen sowie weitere Mitarbeiter/-innen (Leihverkehrabteilungen etc.), Art Consulter, Restaurator/-innen, Kunstversicherungen, Auktionatoren und Galeristen.
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